Was wird in der Insolvenz aus Altersvorsorge und Steuern?
Welche private Altersvorsorge vor den Gläubigern geschützt ist, was der Bundesgerichtshof zur Umwandlung einer Lebensversicherung sagt und wie die Zahlungen nach der Freigabe steuerlich wirken.
- Selbstständige haben oft keine gesetzliche Rente. Ihre private Altersvorsorge ist geschützt, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
- Geschützt sind Verträge mit lebenslanger Rente frühestens ab 60, ohne Verfügungsrecht und ohne Kapitalzahlung, bis zu Höchstbeträgen.
- Die Umwandlung einer Lebensversicherung in eine geschützte Versicherung kann nach dem Bundesgerichtshof grundsätzlich nicht angefochten werden.
- Eine bereits abgetretene oder gepfändete Versicherung lässt sich nicht mehr ohne Weiteres umwandeln.
- Zahlungen an die Masse nach der Freigabe sind keine Betriebsausgaben.
1.Welche Altersvorsorge ist geschützt?
Wer selbstständig ist, sorgt oft über Jahrzehnte selbst für das Alter vor. In der Insolvenz kommt dann die bange Frage: Ist das alles verloren? Die Antwort hängt davon ab, wie der Vertrag gestaltet ist. Das Gesetz schützt die Altersvorsorge, wenn sie wie eine Rente wirkt und nicht wie ein Sparbuch.
Ansprüche auf Leistungen aus Verträgen dürfen nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden, wenn die Leistung in regelmäßigen Abständen lebenslang und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Berufsunfähigkeit gewährt wird, über die Ansprüche nicht verfügt werden darf, Dritte außer Hinterbliebenen nicht als Berechtigte bestimmt werden können und keine Kapitalleistung außer für den Todesfall vereinbart ist.1 Diese Regeln gelten auch im Insolvenzverfahren.2
Der Schutz reicht nicht unbegrenzt. Das angesparte Kapital ist nur bis zu bestimmten Beträgen geschützt, die nach dem Lebensalter gestaffelt sind.3 Mit anderen Worten: Eine geordnete Altersvorsorge bleibt, ein großes Vermögen, das nur als Vorsorge bezeichnet wird, nicht.
2.Darf ich eine Lebensversicherung noch umwandeln?
Viele Selbstständige haben eine klassische Lebensversicherung, die nicht geschützt ist, weil sie eine Kapitalzahlung vorsieht. Das Gesetz erlaubt, sie in eine Versicherung umzuwandeln, die den Anforderungen des § 851c Abs. 1 ZPO entspricht.4 Der Insolvenzverwalter könnte darin eine Benachteiligung der Gläubiger sehen und die Umwandlung anfechten wollen.5
Der Bundesgerichtshof hat 2025 entschieden, dass die Umwandlung einer Lebensversicherung in eine solche Versicherung grundsätzlich nicht nach den Bestimmungen der Insolvenzordnung angefochten werden kann.6 Angesparte Beträge gehören aber zur Insolvenzmasse, soweit sie im jeweiligen Jahr der Einzahlung die gesetzlichen Jahresbeträge überstiegen.7
Das heißt: Der Weg ist offen, aber er hat Grenzen. Ist die Versicherung bereits abgetreten, verpfändet oder gepfändet, etwa an eine Bank für einen Kredit, kann sie nicht mehr ohne Weiteres umgewandelt werden. Wer diesen Schritt erwägt, prüft ihn deshalb früh.
3.Was gilt für Zahlungen an Angehörige vor dem Antrag?
Neben der Altersvorsorge prüft der Verwalter, was vor dem Antrag mit dem Vermögen geschehen ist. Unentgeltliche Leistungen der letzten vier Jahre vor dem Antrag sind anfechtbar, außer gebräuchlichen Gelegenheitsgeschenken von geringem Wert.8 Wer seinem Ehegatten oder den Kindern in der Krise noch etwas überträgt, muss mit der Rückforderung rechnen.
Rechtshandlungen, die der Schuldner mit dem Vorsatz vorgenommen hat, seine Gläubiger zu benachteiligen, sind bis zu zehn Jahre anfechtbar, wenn der andere Teil den Vorsatz kannte. Bei Zahlungen und Sicherheiten verkürzt sich der Zeitraum auf vier Jahre.9 Die Umwandlung in eine geschützte Altersvorsorge ist nach dem Bundesgerichtshof davon grundsätzlich ausgenommen.
Ob Sie eine Lebensversicherung umwandeln möchten oder wissen wollen, was nach einer Freigabe steuerlich gilt: Im kostenfreien Erstgespräch sehen Sie gemeinsam auf Ihre Verträge und klären, was geschützt ist und was sich noch gestalten lässt.
Markus LiberaRechtsanwaltFachanwalt für Insolvenzrecht
und Sanierungsrecht
Diplom-Kaufmann
4.Wie wirken die Zahlungen nach der Freigabe steuerlich?
Wer seine selbstständige Tätigkeit nach der Freigabe fortführt, zahlt an die Masse so viel, wie bei einem angemessenen Dienstverhältnis pfändbar wäre.10 Viele erwarten, diese Zahlungen als Betriebsausgaben absetzen zu können. Der Bundesfinanzhof hat das verneint.
Nach seinem Urteil führen Ausgleichszahlungen, die der Insolvenzschuldner aufgrund der Freigabe seiner selbstständigen Tätigkeit in die Masse leistet, nicht zu Betriebsausgaben bei seinen Einkünften aus selbstständiger Arbeit.11 Wer weiterarbeitet, muss deshalb die Steuer auf den vollen Gewinn tragen und daneben die Zahlungen an die Masse.
Für die Planung heißt das: Steuervorauszahlungen und Zahlungen an die Masse gehören von Anfang an in die Liquiditätsplanung. Neue Steuerschulden nach der Freigabe können zudem eine Gewerbeuntersagung begründen. Ein Steuerberater, der beides im Blick hat, ist in dieser Zeit eine große Hilfe.
5.So geht es weiter
Diese Schritte helfen, Vorsorge und Steuern zu ordnen.
- Verträge sammeln: Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Riester- und Basisrente.
- Schutz prüfen: Erfüllt der Vertrag die Voraussetzungen des § 851c ZPO, und ist er frei von Abtretungen?
- Umwandlung erwägen: Früh, bevor gepfändet oder abgetreten wird.
- Keine Übertragungen: Vor dem Antrag nichts an Angehörige verschenken.
- Steuern planen: Mit dem Steuerberater die Steuer auf den Gewinn und die Zahlungen an die Masse einplanen.
- § 851c Abs. 1 ZPO. ↩
- § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO. ↩
- § 851c Abs. 2 ZPO. ↩
- § 167 VVG. ↩
- § 129 InsO; § 133 InsO. ↩
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.09.2025, IX ZR 190/24, Leitsatz zu § 167 VVG. ↩
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.09.2025, IX ZR 190/24, Leitsatz zu § 851c Abs. 2 ZPO. ↩
- § 134 InsO. ↩
- § 133 Abs. 1 und 2 InsO. ↩
- § 295a Abs. 1 InsO. ↩
- Bundesfinanzhof, Urteil vom 03.03.2026, VIII R 12/24, Leitsatz. ↩
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Mehr dazu im Haftungsausschluss.