Insolvenzberatung und
Schuldnerberatung in Berlin
Für Verbraucher, Selbstständige, Inhaber und Geschäftsleiter in Berlin. Beratung per Video und Telefon, persönlich am Pariser Platz 6a nach Terminvereinbarung.
Auf dieser Seite
Kurz gesagt
- Das Amtsgericht Charlottenburg am Amtsgerichtsplatz 1 ist das zentrale Insolvenzgericht für ganz Berlin, etwa für Regel- und Nachlassinsolvenzen.
- Verbraucherinsolvenzen führt dagegen das Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz. Wer in Charlottenburg, Wilmersdorf oder Westend wohnt, ist auch dafür beim Amtsgericht Charlottenburg richtig.
- Kostenlose Schuldnerberatung gibt es in jedem der zwölf Bezirke bei mindestens einer staatlich anerkannten Stelle. Die Senatsverwaltung führt dazu eine Liste.
- Bei Mietschulden oder einer Räumungsklage hilft die Soziale Wohnhilfe im Bezirksamt. Sie prüft die Übernahme der Rückstände und kommt auf Wunsch zum Hausbesuch.
- Die Kanzlei liegt am Pariser Platz 6a, direkt am Brandenburger Tor. Das Erstgespräch ist kostenfrei, persönlich nach Terminvereinbarung oder per Telefon und Video.
Insolvenzgericht in Berlin
Örtlich zuständig ist das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, bei Privatpersonen also den Wohnsitz. Liegt der Mittelpunkt einer selbstständigen Tätigkeit an einem anderen Ort, ist das Gericht dort zuständig (§ 3 Abs. 1 InsO). Insolvenzgericht ist grundsätzlich das Amtsgericht am Sitz des Landgerichts, die Länder dürfen das anders regeln (§ 2 InsO). Berlin hat das in § 8 der Verordnung über die Konzentration amtsgerichtlicher Zuständigkeiten (ZuwV) geregelt, abrufbar im amtlichen Portal gesetze.berlin.de.
Insolvenzgericht beim Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin · Telefon 030 90177-0
Zentrales Insolvenzgericht für ganz Berlin, etwa für Regel- und Nachlassinsolvenzen. Für Verbraucherinsolvenzen ist das Amtsgericht am Wohnsitz zuständig (§ 8 ZuwV). Das Gericht berät nicht rechtlich.
Zwei Landgerichte, elf Amtsgerichte, ein zentrales Insolvenzgericht
Seit 2024 gibt es in Berlin zwei Landgerichte, geteilt nach Rechtsgebiet: Das Landgericht Berlin I ist für Strafsachen zuständig, das Landgericht Berlin II für Zivilsachen. Darunter arbeiten elf Amtsgerichte.
Insolvenzen bearbeitet zentral das Amtsgericht Charlottenburg. Nur Verbraucherinsolvenzen führt das Amtsgericht am Wohnsitz.
Mehr dazu im RatgeberWie läuft eine Privatinsolvenz ab?
Schuldnerberatung und weitere Anlaufstellen
Wer in Berlin Schulden hat, findet mehrere Stellen, die helfen. Die anerkannten Schuldnerberatungsstellen beraten kostenfrei und dürfen die Bescheinigung über den Einigungsversuch ausstellen (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO).
Anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen
Liste der Senatsverwaltung für alle zwölf Bezirke
In jedem Bezirk gibt es mindestens eine staatlich anerkannte Stelle; die Beratung ist kostenlos. Zuständig ist die Stelle im eigenen Wohnbezirk. Es gibt außerdem ein bezirksübergreifendes Angebot für Kleinstselbstständige.
Soziale Wohnhilfe im Bezirksamt
Amt für Soziales Ihres Bezirks
Berät bei Mietschulden und prüft die Übernahme; bei einer Räumungsklage meldet sie sich und kommt auf Wunsch zum Hausbesuch. Mietschulden können übernommen werden, wenn sonst die Wohnung verloren geht, meist als Darlehen (§ 36 SGB XII, bei Bürgergeld § 22 Abs. 8 SGB II). Werden die Rückstände spätestens zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage beglichen, wird eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs in der Regel unwirksam (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB).
Mehr dazu im RatgeberVerbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz: Was gilt für Selbstständige?
Zuständig in den Bezirken
Unter den Landgerichten Berlin I und Berlin II arbeiten diese Amtsgerichte; das Amtsgericht Tiergarten ist nur für Strafsachen zuständig und fehlt deshalb. So finden Sie das zuständige Gericht für Ihren Wohnort.
| Amtsgericht | Gebiet | Landgericht | Zuständiges Insolvenzgericht |
|---|---|---|---|
| Charlottenburg | Charlottenburg-Wilmersdorf; zentrales Insolvenzgericht für ganz Berlin | Berlin II | Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, Telefon 030 90177-0 |
| Köpenick | Treptow-Köpenick | Berlin II | Verbraucherinsolvenz: Amtsgericht Köpenick; sonst Charlottenburg |
| Kreuzberg | Friedrichshain-Kreuzberg und früherer Bezirk Tempelhof | Berlin II | Verbraucherinsolvenz: Amtsgericht Kreuzberg; sonst Charlottenburg |
| Lichtenberg | Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf | Berlin II | Verbraucherinsolvenz: Amtsgericht Lichtenberg; sonst Charlottenburg |
| Mitte | frühere Bezirke Mitte und Prenzlauer Berg | Berlin II | Verbraucherinsolvenz: Amtsgericht Mitte; sonst Charlottenburg |
| Neukölln | Neukölln | Berlin II | Verbraucherinsolvenz: Amtsgericht Neukölln; sonst Charlottenburg |
| Pankow | Pankow ohne Prenzlauer Berg | Berlin II | Verbraucherinsolvenz: Amtsgericht Pankow; sonst Charlottenburg |
| Schöneberg | Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg ohne Tempelhof | Berlin II | Verbraucherinsolvenz: Amtsgericht Schöneberg; sonst Charlottenburg |
| Spandau | Spandau | Berlin II | Verbraucherinsolvenz: Amtsgericht Spandau; sonst Charlottenburg |
| Tiergarten | früherer Bezirk Tiergarten; außerdem Strafsachen für ganz Berlin | Berlin I und II | Verbraucherinsolvenz:; sonst Charlottenburg |
| Wedding | Reinickendorf und früherer Bezirk Wedding | Berlin II | Verbraucherinsolvenz: Amtsgericht Wedding; sonst Charlottenburg |
Gut zu wissen: Die Amtsgerichtsbezirke decken sich nicht genau mit den zwölf Verwaltungsbezirken; einige richten sich noch nach früheren Bezirken wie Prenzlauer Berg, Tempelhof oder Wedding. Seit 2021 tragen die Amtsgerichte nur noch den Namen des Bezirks, in dem sie sitzen; aus Tempelhof-Kreuzberg wurde Kreuzberg, aus Pankow/Weißensee wurde Pankow. Für eine einzelne Adresse nennt das Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz das zuständige Gericht.
Ob Sie als Privatperson Schulden haben, selbstständig sind oder als Geschäftsleiter Verantwortung tragen: Im kostenfreien Erstgespräch klären wir gemeinsam, welcher Weg in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Das Gespräch findet nach Terminvereinbarung am Pariser Platz 6a statt oder per Telefon und Video.
Markus LiberaRechtsanwaltFachanwalt für Insolvenzrecht
und Sanierungsrecht
Diplom-Kaufmann
So kommen Sie zum Pariser Platz 6a
Rechtsanwalt Markus Libera
Pariser Platz 6a
10117 Berlin
Telefax: 030 1208531-62
E-Mail: berlin@schuldneranwalt24.de
Ein persönliches Gespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.
Der Pariser Platz 6a liegt in Mitte, an der Nordseite des Pariser Platzes, direkt am Brandenburger Tor.
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Aktuelle Verbindungen in der Fahrplanauskunft der BVG (bvg.de).
Fragen aus Berlin
Warum ist für meine Insolvenz das Amtsgericht Charlottenburg zuständig?
Berlin hat Insolvenzsachen beim Amtsgericht Charlottenburg gebündelt (§ 8 der Verordnung über die Konzentration amtsgerichtlicher Zuständigkeiten). Das ist nach § 2 Abs. 2 InsO erlaubt. Für Verbraucherinsolvenzen bleibt aber das Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz zuständig.
Ich war selbstständig und wohne in Neukölln. Welches Gericht ist zuständig?
Das hängt davon ab, welches Verfahren für Sie gilt. Sind Sie noch selbstständig, haben Sie 20 oder mehr Gläubiger oder bestehen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen, gilt das Regelinsolvenzverfahren (§ 304 InsO), und zuständig ist das Amtsgericht Charlottenburg. Gilt das Verbraucherinsolvenzverfahren, ist es das Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz.
Wie finde ich in meinem Bezirk eine anerkannte Schuldnerberatung?
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung veröffentlicht eine Liste der anerkannten Stellen für alle zwölf Bezirke. Die Beratung dort ist kostenlos. Zuständig ist in der Regel die Stelle für Ihren Wohnbezirk.
Muss ich für die Beratung nach Berlin kommen?
Nein. Die Beratung läuft bundesweit per Video und Telefon. Wenn Sie lieber persönlich sprechen, ist ein Gespräch am Pariser Platz 6a nach Terminvereinbarung möglich.
Kostet die Beratung etwas?
Die anerkannten Schuldnerberatungsstellen beraten kostenfrei. Das anwaltliche Erstgespräch ist ebenfalls kostenfrei.
Quellen
- Amtsgericht Charlottenburg, Insolvenzgericht, berlin.de
- Senatsverwaltung für Soziales, Anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, berlin.de · Gemeinsame bezirkliche Arbeitsanweisung Mietschulden, berlin.de
- Senatsverwaltung für Justiz, Umbenennung der Amtsgerichte und Gerichtsbezirke (2021), berlin.de · Landgerichte Berlin I und II: Neuordnung seit 2024, berlin.de
- Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Insolvenzsachen je Ort), justizadressen.nrw.de
- Standort und Haltestellen: OpenStreetMap (© OpenStreetMap-Mitwirkende, ODbL)
Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz: Was gilt für Selbstständige?
Wann ehemals Selbstständige ins Verbraucherverfahren gehören, wann die Regelinsolvenz gilt und was der Unterschied praktisch bedeutet.
Was darf ich in der Privatinsolvenz behalten?
Pfändungsfreies Einkommen, Pfändungsschutzkonto, Hausrat und Altersvorsorge: was den Gläubigern nicht zusteht.
Eigenverwaltung, Schutzschirm, Insolvenzplan: Welcher Weg passt?
Was die Verfahren voraussetzen, was sie leisten und wo ihre Grenzen liegen, aus Sicht von Inhabern und Geschäftsleitern.
Der erste Schritt
Der erste Schritt ist ein Gespräch.
Markus LiberaRechtsanwaltFachanwalt für Insolvenzrecht
und Sanierungsrecht
Diplom-Kaufmann
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- Das Insolvenzgericht: Zuständigkeit in BerlinAmtsgericht Charlottenburg
- Anerkannte Schuldner- und InsolvenzberatungsstellenLand Berlin
- InsolvenzbekanntmachungenJustizverwaltungen der Länder