Insolvenzberatung und Sanierungsberatung
Für Verbraucher, Selbstständige, Inhaber und Geschäftsleiter:
Verständliche Antworten zu Schulden, Insolvenz und Sanierung.
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir gemeinsam, was für Sie zutrifft.
Markus LiberaRechtsanwaltFachanwalt für Insolvenzrechtund SanierungsrechtDiplom-Kaufmannund Sanierungsrecht
Ulm
Karlsruhe
LeipzigBerlin
per Video
auf Augenhöhe
Für wen?
Wenn Schulden auf Dauer nicht mehr zu bezahlen sind und Sie einen geordneten Weg zu einem Neuanfang suchen.
Wenn Verbindlichkeiten drücken und Sie wissen möchten, ob und wie Sie Ihre Tätigkeit fortführen können.
Für Inhaber und Geschäftsleiter in der Krise: was ein Verfahren für das Unternehmen bedeutet und was für Sie persönlich.
Leistungen
Von der Schuldenbereinigung bis zur Restschuldbefreiung.
Insolvenzantrag, Fortführung der Tätigkeit, Restschuldbefreiung.
Für Geschäftsleiter: Antragspflicht, Folgen für das Unternehmen, Haftung.
Beratung zu Eigenverwaltung, Insolvenzplan und Schutzschirm.
Insolvenz für Verbraucher
Begleitung vom außergerichtlichen Einigungsversuch über das Verbraucherinsolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung.
- Außergerichtliche Schuldenbereinigung
- Vorbereitung und Stellung des Insolvenzantrags
- Begleitung im Verfahren und Beratung zur Restschuldbefreiung
Insolvenz für Selbstständige
Prüfung und Stellung des Insolvenzantrags und Beratung, ob und wie Sie Ihre selbstständige Tätigkeit fortführen können.
- Prüfung und Stellung des Insolvenzantrags
- Fortführung der Tätigkeit, Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO
- Restschuldbefreiung
Unternehmen haben 2025 Insolvenz beantragt, so viele wie seit 2014 nicht mehr.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 085 vom 13.03.2026
Insolvenz für Unternehmen
Ansprechpartner ist der Geschäftsleiter. Er erfährt, was das Verfahren für das Unternehmen bedeutet und was für seine eigene Haftung.
- Insolvenzreife und Insolvenzantragspflicht
- Vorbereitung und Stellung des Insolvenzantrags
- Betriebsfortführung und Haftungsrisiken der Geschäftsleitung
Sanierung für Unternehmen
Inhaber und Geschäftsleiter erfahren umfassend, welche Wege zur Sanierung es gibt. Das Unternehmen selbst wird im Verfahren oft von eigens dafür beauftragten Kanzleien vertreten, zum Beispiel in einem Verfahren in Eigenverwaltung von einer auf Restrukturierung und Sanierung spezialisierten Kanzlei.
- Vorläufige und endgültige Eigenverwaltung
- Insolvenzplanverfahren
- Schutzschirmverfahren
Ob Sie als Privatperson Schulden haben, selbstständig sind oder als Geschäftsleiter Verantwortung tragen: Im kostenfreien Erstgespräch klären wir gemeinsam, welcher Weg in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Das Gespräch findet telefonisch, per Video oder nach Terminvereinbarung an einem der sechs Standorte statt.
Markus LiberaRechtsanwaltFachanwalt für Insolvenzrecht
und Sanierungsrecht
Diplom-Kaufmann
Wie läuft eine Privatinsolvenz ab?
Vom Einigungsversuch mit den Gläubigern über den Antrag bis zur Restschuldbefreiung nach drei Jahren, Schritt für Schritt.
Kann ich trotz Insolvenz selbstständig bleiben?
Haften Geschäftsleiter in der Krise persönlich?
Zahlungen nach Insolvenzreife, Sozialversicherungsbeiträge, Steuern: wo die persönliche Haftung beginnt und was das Gesetz verlangt.
Welche Schulden bleiben trotz Restschuldbefreiung?
Vorsätzliche unerlaubte Handlungen, vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlter Unterhalt, Steuerstraftaten, Geldstrafen: was § 302 InsO ausnimmt und was das für die Kostenstundung bedeutet.
Eigenverwaltung, Schutzschirm, Insolvenzplan: Welcher Weg passt?
Ablauf, Kosten, Fragen
Ihr Weg in vier Schritten
So gehen Sie vor, vom ersten Gespräch bis zur fertigen Regelung.
Den Sachverhalt ausführlich besprechen, kostenfrei.
Gläubiger und vorgelegte Unterlagen erfassen.
Den passenden Weg wählen.
Das Verfahren mit Begleitung.
Die Anwaltsgebühren
bemessen sich nach einer
zuvor vereinbarten Pauschale
oder dem Gegenstandswert.Die Anwaltsgebühren
bemessen sich
nach einer zuvor
vereinbarten Pauschale
oder dem Gegenstandswert.
Markus LiberaRechtsanwaltFachanwalt für Insolvenzrechtund SanierungsrechtDiplom-Kaufmann- GesprächDas Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- AngebotIst der Sachverhalt vollständig bekannt, folgt ein schriftliches Angebot über die Anwaltsgebühren.
- AuftragDie Arbeit beginnt erst, wenn Sie den Auftrag erteilen.
Gesondert: die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, etwa beim Insolvenzverfahren Gerichtskosten und Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 54 InsO).
Muss ich mich schämen?
Nein. Schulden können jeden treffen: durch Krankheit, Trennung, Arbeitslosigkeit oder ein Geschäft, das nicht trägt.
Warum stehen hier keine Beträge?
Jede finanzielle Krise ist anders, und der Weg hinaus hängt von den Schulden und vom Einkommen ab. Eine Pauschale, die für alle Sachverhalte gelten soll, wäre für manche Fälle zu hoch und für andere zu niedrig. Deshalb wird die Pauschale erst dann vereinbart, wenn der Sachverhalt vollständig bekannt ist.
Vertreten Sie auch das Unternehmen im Verfahren?
Nein. Die Beratung gilt der Geschäftsleitung. Im Gespräch geht es darum, was ein Verfahren für das Unternehmen bedeutet und was für die eigene Haftung. Das Unternehmen selbst wird im Verfahren oft von eigens dafür beauftragten Kanzleien vertreten, zum Beispiel in einem Verfahren in Eigenverwaltung von einer auf Restrukturierung und Sanierung spezialisierten Kanzlei. So sind die Interessen von Geschäftsleitung und Unternehmen jeweils eigenständig und ohne Interessenkonflikt vertreten.
Beratung vor Ort
Gespräche bundesweit telefonisch oder per Video, persönlich an sechs Standorten nach Terminvereinbarung. Jede Kontaktseite nennt das zuständige Insolvenzgericht und die Stellen, die vor Ort in der Regel kostenfrei beraten.
80539 MünchenZur Kontaktseite AugsburgWerner-Haas-Str. 8
86153 AugsburgZur Kontaktseite UlmMagirus-Deutz-Str. 12
89077 UlmZur Kontaktseite KarlsruheLudwig-Erhard-Allee 10
76131 KarlsruheZur Kontaktseite LeipzigMenckestr. 56
04155 LeipzigZur Kontaktseite BerlinPariser Platz 6a
10117 BerlinZur Kontaktseite
Der erste Schritt
Der erste Schritt ist ein Gespräch.
Markus LiberaRechtsanwaltFachanwalt für Insolvenzrecht
und Sanierungsrecht
Diplom-Kaufmann
Beim Klick auf „Termin selbst wählen“ öffnet sich der Terminkalender eines externen Anbieters in einem neuen Fenster. Dort gelten dessen Datenschutzhinweise. Vorher werden keine Daten übertragen.
- Amtliche Formulare für das Verbraucherinsolvenzverfahren und die RestschuldbefreiungBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Broschüre „Der Weg zur Verbraucherentschuldung“ (Stand April 2022)Bayerisches Staatsministerium der Justiz
- Insolvenzbekanntmachungen: amtliche Veröffentlichungen der InsolvenzgerichteJustizverwaltungen der Länder