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Schuldner Anwalt 24 Telefon089 2154679-60 kostenfreie Erstberatung
Neuanfang

Insolvenzberatung und Sanierungsberatung

Für Verbraucher, Selbstständige, Inhaber und Geschäftsleiter:
Verständliche Antworten zu Schulden, Insolvenz und Sanierung.

Ein Weg mit Steinen führt aus einem Tal einen Hügel hinauf zu einer Bank; dahinter geht die Sonne auf, am Himmel ziehen Vögel.

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir gemeinsam, was für Sie zutrifft.

Markus LiberaMarkus LiberaRechtsanwaltFachanwalt für Insolvenzrechtund SanierungsrechtDiplom-Kaufmann
Termin selbst wählenMarkus LiberaRechtsanwaltFachanwalt für Insolvenzrechtund SanierungsrechtDiplom-Kaufmann
Fachanwaltfür Insolvenzrecht
und Sanierungsrecht
StandorteMünchenAugsburg
Ulm
Karlsruhe
LeipzigBerlin
Bundesweittelefonisch
per Video
Erstgesprächohne Kosten
auf Augenhöhe
01

Für wen?

Auf einem Küchentisch liegen Briefe, ordentlich in Stapeln sortiert und mit Klammern versehen; daneben eine Tasse und eine Pflanze, durch das Fenster scheint die Sonne.
Verbraucher

Wenn Schulden auf Dauer nicht mehr zu bezahlen sind und Sie einen geordneten Weg zu einem Neuanfang suchen.

Eine Ladentheke mit aufgeklapptem Laptop, Rechnungen und einer Tasse; dahinter ein Regal mit Gläsern und Kisten und eine Pflanze.
Selbstständige

Wenn Verbindlichkeiten drücken und Sie wissen möchten, ob und wie Sie Ihre Tätigkeit fortführen können.

Ein Schreibtisch mit einer Reihe beschrifteter Ordner, einer Lampe und einer Tasse; im Fenster sieht man ein Firmengebäude.
Unternehmen

Für Inhaber und Geschäftsleiter in der Krise: was ein Verfahren für das Unternehmen bedeutet und was für Sie persönlich.

02

Leistungen

Ein geschlossener Ordner auf dem Tisch; auf dem Deckel ist ein Weg mit Steinen gezeichnet, der zu einer Fahne führt, daneben ein Stift.
Leistung 1

Insolvenz für Verbraucher

Begleitung vom außergerichtlichen Einigungsversuch über das Verbraucherinsolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung.

  • Außergerichtliche Schuldenbereinigung
  • Vorbereitung und Stellung des Insolvenzantrags
  • Begleitung im Verfahren und Beratung zur Restschuldbefreiung
Zur Leistung
Die Tür eines kleinen Ladens mit gestreifter Markise und Schaufenstern; an der Tür hängt ein Schild „Geöffnet“, davor stehen Blumentöpfe.
Leistung 2

Insolvenz für Selbstständige

Prüfung und Stellung des Insolvenzantrags und Beratung, ob und wie Sie Ihre selbstständige Tätigkeit fortführen können.

  • Prüfung und Stellung des Insolvenzantrags
  • Fortführung der Tätigkeit, Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO
  • Restschuldbefreiung
Zur Leistung
24.064

Unternehmen haben 2025 Insolvenz beantragt, so viele wie seit 2014 nicht mehr.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 085 vom 13.03.2026

Eine Werkhalle am Abend unter Mond und Sternen; ein Fenster ist hell erleuchtet, davor stehen Bäume.
Leistung 3

Insolvenz für Unternehmen

Ansprechpartner ist der Geschäftsleiter. Er erfährt, was das Verfahren für das Unternehmen bedeutet und was für seine eigene Haftung.

  • Insolvenzreife und Insolvenzantragspflicht
  • Vorbereitung und Stellung des Insolvenzantrags
  • Betriebsfortführung und Haftungsrisiken der Geschäftsleitung
Zur Leistung
Aus einem Blumentopf mit einem Riss wächst eine Pflanze kräftig neu heraus; daneben eine kleine Gießkanne, im Hintergrund ein Fenster mit Sonne.
Leistung 4

Sanierung für Unternehmen

Inhaber und Geschäftsleiter erfahren umfassend, welche Wege zur Sanierung es gibt. Das Unternehmen selbst wird im Verfahren oft von eigens dafür beauftragten Kanzleien vertreten, zum Beispiel in einem Verfahren in Eigenverwaltung von einer auf Restrukturierung und Sanierung spezialisierten Kanzlei.

  • Vorläufige und endgültige Eigenverwaltung
  • Insolvenzplanverfahren
  • Schutzschirmverfahren
Zur Leistung
Welche Leistung passt zu Ihrem Anliegen?

Ob Sie als Privatperson Schulden haben, selbstständig sind oder als Geschäftsleiter Verantwortung tragen: Im kostenfreien Erstgespräch klären wir gemeinsam, welcher Weg in Ihrem Fall in Betracht kommt.

Das Gespräch findet telefonisch, per Video oder nach Terminvereinbarung an einem der sechs Standorte statt.

Markus LiberaRechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
und Sanierungsrecht
Diplom-Kaufmann
04

Ablauf, Kosten, Fragen

Ihr Weg in vier Schritten

So gehen Sie vor, vom ersten Gespräch bis zur fertigen Regelung.

Gespräch

Den Sachverhalt ausführlich besprechen, kostenfrei.

Ordnen

Gläubiger und vorgelegte Unterlagen erfassen.

Entscheiden

Den passenden Weg wählen.

Neuanfang

Das Verfahren mit Begleitung.

Kosten
Die Anwaltsgebühren
bemessen sich nach einer
zuvor vereinbarten Pauschale
oder dem Gegenstandswert.
Die Anwaltsgebühren
bemessen sich
nach einer zuvor
vereinbarten Pauschale
oder dem Gegenstandswert.
Markus LiberaMarkus LiberaRechtsanwaltFachanwalt für Insolvenzrechtund SanierungsrechtDiplom-Kaufmann
  1. GesprächDas Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. AngebotIst der Sachverhalt vollständig bekannt, folgt ein schriftliches Angebot über die Anwaltsgebühren.
  3. AuftragDie Arbeit beginnt erst, wenn Sie den Auftrag erteilen.

Gesondert: die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, etwa beim Insolvenzverfahren Gerichtskosten und Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 54 InsO).

Muss ich mich schämen?

Nein. Schulden können jeden treffen: durch Krankheit, Trennung, Arbeitslosigkeit oder ein Geschäft, das nicht trägt.

Warum stehen hier keine Beträge?

Jede finanzielle Krise ist anders, und der Weg hinaus hängt von den Schulden und vom Einkommen ab. Eine Pauschale, die für alle Sachverhalte gelten soll, wäre für manche Fälle zu hoch und für andere zu niedrig. Deshalb wird die Pauschale erst dann vereinbart, wenn der Sachverhalt vollständig bekannt ist.

Vertreten Sie auch das Unternehmen im Verfahren?

Nein. Die Beratung gilt der Geschäftsleitung. Im Gespräch geht es darum, was ein Verfahren für das Unternehmen bedeutet und was für die eigene Haftung. Das Unternehmen selbst wird im Verfahren oft von eigens dafür beauftragten Kanzleien vertreten, zum Beispiel in einem Verfahren in Eigenverwaltung von einer auf Restrukturierung und Sanierung spezialisierten Kanzlei. So sind die Interessen von Geschäftsleitung und Unternehmen jeweils eigenständig und ohne Interessenkonflikt vertreten.

05

Beratung vor Ort

Gespräche bundesweit telefonisch oder per Video, persönlich an sechs Standorten nach Terminvereinbarung. Jede Kontaktseite nennt das zuständige Insolvenzgericht und die Stellen, die vor Ort in der Regel kostenfrei beraten.

06

Der erste Schritt

Markus LiberaRechtsanwalt
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und Sanierungsrecht
Diplom-Kaufmann

Beim Klick auf „Termin selbst wählen“ öffnet sich der Terminkalender eines externen Anbieters in einem neuen Fenster. Dort gelten dessen Datenschutzhinweise. Vorher werden keine Daten übertragen.

Rückruf oder Antwort per E-Mail

Für Ihre kostenfreie Erstberatung

Wie möchten Sie erreicht werden? Pflicht: Telefon oder E-Mail

Bitte wählen und zweimal eingeben, damit sich kein Zahlen- oder Buchstabendreher einschleicht.

Worum geht es?Thema ankreuzen (Pflicht), auf Wunsch Zeitpunkt, Rückrufzeit und eine kurze Nachricht
Thema Pflicht
Wann passt ein erstes Gespräch? freiwillig
Gute Zeit für einen Rückruf freiwillig

Bitte noch keine Unterlagen, Kontonummern oder Angaben zur Gesundheit senden. Das folgt im Gespräch.

Ihre Angaben werden nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

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