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Schuldner Anwalt 24

Der Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein.
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir gemeinsam, was für Sie zutrifft.

Markus Libera
Markus LiberaRechtsanwaltFachanwalt für Insolvenzrecht
und Sanierungsrecht
Diplom-Kaufmann
← Zur Übersicht aller BeiträgeVon Markus LiberaStand: Oktober 2026Lesezeit: etwa 6 Minuten
Insolvenz für VerbraucherVerbraucherinsolvenz
Schritt für Schritt

Wie läuft eine Privat­insolvenz ab?

Vom Einigungsversuch mit den Gläubigern über den Antrag und das Verfahren bis zur Restschuldbefreiung nach drei Jahren, mit den Fristen, die Sie kennen sollten.

Stand: Oktober 2026Lesezeit: etwa 6 Minuten
Ein geschlossener Ordner auf dem Tisch; auf dem Deckel ist ein Weg mit Steinen gezeichnet, der zu einer Fahne führt, daneben ein Stift.
Das Wichtigste vorab
  • Am Anfang steht ein Einigungsversuch mit allen Gläubigern auf der Grundlage eines Plans. Erst wenn er scheitert, folgt der Antrag beim Gericht.
  • Der Antrag wird auf amtlichen Formularen gestellt. Fehlt etwas und wird es nicht binnen eines Monats ergänzt, gilt er als zurückgenommen.
  • Die Kosten des Verfahrens können gestundet werden, wenn das Geld nicht reicht.
  • Mit der Eröffnung dürfen einzelne Gläubiger nicht mehr vollstrecken. Das pfändungsfreie Einkommen bleibt Ihnen.
  • Nach drei Jahren ab Eröffnung entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung.

1.Für wen ist die Privatinsolvenz?

Vielleicht haben Sie lange versucht, alles allein zu schaffen. Sie haben Raten verschoben, Mahnungen beiseitegelegt, nachts gerechnet. Und irgendwann war klar: Es geht nicht mehr. Für diesen Fall hat das Gesetz einen geordneten Weg geschaffen, das Verbraucherinsolvenzverfahren, im Alltag Privatinsolvenz genannt.

Es gilt für natürliche Personen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Ehemals Selbstständige gehören dazu, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gegen sie bestehen.1 Wer noch selbstständig tätig ist, gehört in das Regelinsolvenzverfahren.

Das Ziel ist die Restschuldbefreiung. Das heißt: Nach dem Verfahren können die meisten Schulden nicht mehr eingefordert werden, auch wenn sie nicht bezahlt sind. Dafür verlangt das Gesetz Offenheit, Mitwirkung und drei Jahre Geduld.

2.Was geschieht vor dem Antrag?

Vor dem Antrag muss eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern auf der Grundlage eines Plans versucht worden sein. Eine geeignete Person oder Stelle bescheinigt, dass der Versuch innerhalb der letzten sechs Monate gescheitert ist.2 Geeignet sind insbesondere die anerkannten Schuldnerberatungsstellen und Rechtsanwälte.

Auf einem Küchentisch liegen Briefe, ordentlich in Stapeln sortiert und mit Klammern versehen; daneben eine Tasse und eine Pflanze, durch das Fenster scheint die Sonne.
Abbildung 1. Am Anfang werden alle Schreiben gesammelt und sortiert. Das ist der erste Schritt zum Überblick.

Um alle Schulden zu erfassen, können Sie die Gläubiger auffordern, Ihnen kostenlos eine Aufstellung ihrer Forderung zu schicken, aufgegliedert in Hauptforderung, Zinsen und Kosten. Die Aufforderung muss auf den geplanten Insolvenzantrag hinweisen.3

Dann geht ein Plan an alle Gläubiger. Er richtet sich nach dem, was Sie wirklich leisten können: eine Einmalzahlung, Raten oder ein Angebot ohne laufende Zahlungen, wenn kein pfändbares Einkommen da ist. Stimmen alle zu, ist das Problem ohne Gericht gelöst. Lehnt auch nur einer ab, ist der Versuch gescheitert, und der Weg zum Gericht ist frei.

3.Wie wird der Antrag gestellt?

Der Antrag wird schriftlich beim Insolvenzgericht gestellt, auf den amtlichen Formularen. Mit ihm oder unverzüglich danach sind vorzulegen: die Bescheinigung über den Einigungsversuch mit dem Plan, der Antrag auf Restschuldbefreiung, die Verzeichnisse über Vermögen, Einkommen, Gläubiger und Forderungen mit der Erklärung, dass sie richtig und vollständig sind, und ein Schuldenbereinigungsplan.4

Sind die Formulare nicht vollständig ausgefüllt, fordert das Gericht Sie auf, das Fehlende unverzüglich zu ergänzen. Geschieht das nicht binnen eines Monats, gilt der Antrag als zurückgenommen.5 Deshalb lohnt es sich, den Antrag sorgfältig vorzubereiten. Ein vergessener Gläubiger kann später die Restschuldbefreiung gefährden.

Das Gericht kann den Schuldenbereinigungsplan den Gläubigern noch einmal zuleiten. Stimmt mehr als die Hälfte der Gläubiger mit mehr als der Hälfte der Forderungen zu, kann es die fehlenden Zustimmungen ersetzen.6 Hält es eine Einigung für unwahrscheinlich, setzt es das Verfahren fort.

Reicht das Vermögen voraussichtlich nicht für die Kosten, werden sie auf Antrag bis zur Restschuldbefreiung gestundet.7 Das Verfahren muss also in der Regel nicht daran scheitern, dass kein Geld da ist.

Wie beginnt Ihr Weg aus den Schulden?

Ob Sie gerade erst den Überblick suchen oder der Einigungsversuch schon gescheitert ist: Im kostenfreien Erstgespräch klären wir gemeinsam, welcher Schritt als Nächstes kommt, welche Fristen laufen und welche Nachweise Sie brauchen.

Markus LiberaRechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
und Sanierungsrecht
Diplom-Kaufmann

4.Was geschieht im Verfahren?

Mit der Eröffnung ernennt das Gericht einen Insolvenzverwalter.8 Das Verfahren erfasst das Vermögen, das Ihnen gehört und das Sie während des Verfahrens erlangen.9 Was nicht gepfändet werden kann, bleibt Ihnen, vor allem der pfändungsfreie Teil Ihres Einkommens.10

Einzelne Gläubiger dürfen während des Verfahrens nicht mehr vollstrecken.11 Für viele Menschen ist das die erste Ruhe seit langer Zeit. Briefe von Inkassobüros und Gerichtsvollziehern hören meist auf, und die Gläubiger wenden sich an den Verwalter.

In dieser Zeit sind Sie verpflichtet, eine angemessene Arbeit auszuüben oder sich um eine zu bemühen.12 Sie geben dem Gericht und dem Verwalter Auskunft und melden Änderungen. Nach der Aufhebung des Verfahrens gelten bis zum Ende der Abtretungsfrist besondere Pflichten, etwa die Herausgabe der Hälfte einer Erbschaft.13

5.Wann kommt die Restschuldbefreiung?

Die Abtretungsfrist beträgt drei Jahre ab Eröffnung des Verfahrens.14 Nach ihrem Ablauf entscheidet das Gericht nach Anhörung der Gläubiger, des Verwalters und des Schuldners. Die Restschuldbefreiung gilt als mit Ablauf der Frist erteilt.15

Früher geht es, wenn keine Forderungen angemeldet wurden oder die Gläubiger befriedigt und die Kosten bezahlt sind.16 Versagt wird die Restschuldbefreiung, wenn ein Gläubiger das beantragt und ein gesetzlicher Grund vorliegt, etwa vorsätzlich falsche Angaben in den Verzeichnissen.17

Mit anderen Worten: Wer ehrlich ist und mitwirkt, kann nach drei Jahren neu anfangen. Einige Schulden bleiben aber bestehen, etwa Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, wenn der Gläubiger sie als solche angemeldet hat, und Geldstrafen.18

6.So geht es weiter

Diese Schritte helfen am Anfang.

  1. Post sammeln: Alle Schreiben in einen Karton, auch die ungeöffneten.
  2. Konto schützen: Das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen.
  3. Beratung suchen: Bei einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt.
  4. Einigung versuchen: Plan an alle Gläubiger, Bescheinigung bei Scheitern.
  5. Antrag stellen: Auf den amtlichen Formularen, vollständig, mit Antrag auf Restschuldbefreiung und Stundung.

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Mehr dazu im Haftungsausschluss.

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Kosten

Das Erstgespräch ist kostenfrei. Die Anwaltsgebühren bemessen sich nach einer zuvor vereinbarten Pauschale oder dem Gegenstandswert. Vor Beginn der Arbeit folgt ein schriftliches Angebot.

Der erste Schritt

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